Elektronisches Akten Archiv - willkommen!



Bild Intro

Viele Nutzer unserer GEFASY® Akteneinlagerungsdienstleistungen entscheiden sich immer öfter auch die digitale Form der Akteneinlagerung für ausgewählte, weil zu bearbeitende, Akten einzusetzen. Dabei ist der Aufwand gering, der eigene Ertrag für den Nutzer sofort nachprüfbar.

Wurden bisher eingelagerte Akten von Insolvenzverwaltungen physisch angefordert, weil z.B. Anfechtungen zu prüfen sind, kann dies heute schnell, effektiv und schlagwortverbrieft erfolgen. So sind gerade aus den zumeist relevanten Anfechtungstatbeständen bezüglich Lieferantenbeziehungen, aber auch Beziehungen des Schuldners zu Kreditgebern oder gleichgestellten Personen auf Anfechtungen gem. §§ 129,130,131 und 133 InsO zu prüfen.

Bei den dabei verhältnismäßig geringen Rückwirkungszeiträumen (von drei Monaten ab Insolvenzantragsstellung) sollten deshalb alle sichergestellten Aktenordner zu der physischen Einlagerung nach Sicherstellung der Akten auch digitalisiert vorgehalten werden.

Es empfiehlt sich unser kosten- und zeitsparendes ElektronischesAktenArchiv (E-A-A). Mit schnellen Schlagworten können so Anfechtungstatbestände geprüft und Masse generiert werden. Aufwendiges Akten blättern und Vorhalten entfällt. Bequem vom Schreibtisch des Sachbearbeiters/Zugangsberechtigten kann die Bearbeitung erfolgen, auch mehrere Nutzer gleichzeitig wenn benötigt haben Zugriff. 

Um nicht unnötig große Datenmengen vorzuhalten, ist Ihr Intelligentes AktenArchiv mit den Akten „geladen“ wie Sie/Ihre Zugriffsberechtigten tatsächlich aktuell be- und abarbeiten. Dabei sind verschiedene Zeiträume buchbar. 30, 60 oder auch 90 Tage. Natürlich jeweils verlängerbar ohne große Kosten, wenn die Bearbeitung einmal länger dauert.

Das bisherige Ausleihen der eingelagerten Akten entfällt, ebenso der Logistikaufwand des Rückversendens und Wiedereinlagerns. Ihre benötigte Akte kann zu fast diesem Aufwand in unser ElektronischesAktenArchiv (EAA) bestellt  und von Ihnen virtuell ausgeliehen werden, in Ihr virtuelles i-AktenArchiv.

An den Datenschutz haben wir selbstverständlich auch gedacht. So kann kein Unberechtigter aus dem EAA Unterlagen ausdrucken. Eine separate Freigabe der benötigten Seiten, die Sie mittels Schlagwort gefunden und zur weiteren Bearbeitung physisch benötigen, wird mit nur einem Klick freigegeben.   

Viele zufriedene Einlagerer von GEFASY®, ob Insolvenzverwaltungen, Rechtsanwaltskanzleien oder Steuerberater nutzen bereits erfolgreich unser ElektronischesAktenArchiv (EAA). Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Zum Testzugang geht es mit einem Klick, bitte registrieren Sie sich und lernen Sie unser ElektronischesAktenArchiv (EAA) kennen.